2. Erbrechtstag: 20 Jahre Außerstreitgesetz – ein bewährtes Instrument für Rechtssicherheit und Konfliktvermeidung

Am 24. November 2025 fand der 2. Österreichische Erbrechtstag statt, organisiert von der Österreichischen Notariatskammer im Haus der Industrie. Die Veranstaltung hat „20 Jahre neues Außerstreitgesetz“ zum Anlass genommen, um einen besonderen verfahrensrechtlichen Schwerpunkt zu setzen. Dieses Jubiläum bildet auch den Rahmen, um die Bedeutung und Wirkung nach zwei Jahrzehnten einzuordnen.

Vor 20 Jahren trat das reformierte Außerstreitgesetz (AußStrG) in Kraft – ein Meilenstein für das österreichische Zivilverfahrensrecht. Es hat das Verlassenschaftsverfahren zu einem modernen, transparenten und bürgernahen Verfahren gemacht, das heute als Beispiel für funktionierende außerstreitige Rechtsregelung gilt. Inzwischen werden rund 98 Prozent aller Verlassenschaftsverfahren außerstreitig abgewickelt. Notarinnen und Notare übernehmen dabei als Gerichtskommissär:innen im Auftrag der Gerichte die geordnete und rechtssichere Abwicklung von Nachlässen. 

v.l.n.r.: Notar Dr. Stephan Verweijen, Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M. (Yale), Dr. Gerold M. Oberhumer, Univ.-Prof. Dr. Gabriel Kogler, Univ.-Prof.in Dr.in Brigitta Zöchling-Jud, Dr. Gottfried Musger, Notar Mag. Andreas Tschugguel, Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, Univ.-Prof.in Dr.in Constanze Fischer-Czermak, Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Lovrek, Mag. Christian Auinger, Notar Univ.-Prof. Dr. Manfred Umlauft