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Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis

Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) dient der Registrierung aller Vertretungs- und Verfügungsarten im Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgevollmacht, Gewählte Erwachsenenvertretung, Gesetzliche Erwachsenenvertretung, Gerichtliche Erwachsenenvertretung, Positive und Negative Erwachsenenvertreter-Verfügung, Vorab-Widerspruch gegen eine gesetzliche Erwachsenenvertretung).

Notare, Rechtsanwälte, Erwachsenenschutzvereine und Gerichte können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Registrierungen im ÖZVV vornehmen.

Viele Registrierungen im ÖZVV sind konstitutiv d.h. die Vertretungsbefugnis eines Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreters entsteht mit der entsprechenden Registrierung bzw. wird sie durch die entsprechende Registrierung geändert oder beendet.

Für Eintragungsberechtigte stehen spezielle Informationen zur Verfügung. Die Informationen können rechts ausgewählt werden, abhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Eintragungsberechtigten.

Für die Teilnahme an den Registern der Österreichischen Notariatskammer (Eintragungen/Abfragen im gesetzlich vorgesehenem Ausmaß) ist für Rechtsanwälte vorab eine Anmeldung nötig. Der Zugang zu den Registern erfolgt für Rechtsanwälte über folgenden Link:  www.registerportalr8.at

  • R8 ÖZVV Technischer Leitfaden Rechtsanwälte
  • R8 ÖZVV Rechtsanwälte Kurzleitfaden Juni 2018
  • Anmeldeformular ÖZVV ÖZTR inkl. Einzugsermächtigung

  • R8 ÖZVV Technischer Leitfaden ESCHV
  • R8 ÖZVV ESCHV Kurzleitfaden Juni 2018

  • Beilage 1a ÖZVV-RL 2018
  • Beilage 2 Gebührenbeschluss ÖZVV
  • Beilage 3 MUSTER VVM
  • Beilage 4 MUSTER GewEV
  • Beilage 5 MUSTER Gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • Beilage 6 MUSTER Gerichtliche Erwachsenenvertretung (Einstweiliger EV)
  • Beilage 7 MUSTER Gerichtliche Erwachsenenvertretung
  • Beilage 8 Belehrungstext VVM - MUSTER
  • Beilage 9 Belehrungstext VVM - MUSTER KURZ
  • Beilage 10 Belehrungstext GewEV - MUSTER
  • Beilage 11 Belehrungstext gesEV - MUSTER

  • MUSTER für ein ärztliches Zeugnis gemäß § 140h Abs. 5 NO
  • Konsenspapiere mit Institutionen (Quelle: BMJ)
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Quicklinks

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