Das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR)
Das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR) steht allen Notar:innen für Registrierungen zur Verfügung. Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, der eine medizinische Behandlung ablehnt, verbindlich festlegen, für den Fall, dass dieser im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist. Zur Abfrage des PatVR berechtigte Dritte (Krankenanstalten gemäß § 1 KAKuG sowie Gesundheitsdiensteanbieter im Sinne des § 2 Z 10 lit. a Gesundheitstelematikgesetz 2012) können im Zusammenhang mit einer (bevorstehenden) Behandlung ab dem 15.01.2025 in die Registrierung Einsicht nehmen. Für Krankenanstalten und Gesundheitsdiensteanbieter ist eine Anmeldung erforderlich – die genauen Anmeldemodalitäten enthemmen Sie bitte den entsprechenden Informationsboxen.
Der Zugang zum PatVR erfolgt über den Portalverbund.
Der Portalverbund ist eine technische und organisatorische Infrastruktur, die unterschiedliche Verwaltungsportale miteinander verbindet. Berechtigte Nutzer:innen melden sich einmal bei ihrem jeweiligen „Stammportal“ an und können anschließend verschiedene Anwendungen nutzen. Konkret heißt das, dass der Portalverbund es Notar:innen ermöglicht sich nur einmal sicher anzumelden und danach Anwendungen unterschiedlicher Anbieter:innen zu nutzen, für die sie berechtigt sind, zB das Zentrale Melderegister (ZMR) oder die Exekutionsdatenabfrage.
Weshalb ist das so wichtig? Das Portalverbundprotokoll und festgelegte Zugriffsrechte sorgen dafür, dass Identität und Berechtigungen organisationsübergreifend anerkannt werden. Es ist ausreichend, sich einmalig bei seinem „Stammportal“ zu registrieren und kann sich über den Portalverbund bei weiteren angebundenen Portalen anmelden.
Welche Dienste sie konkret nutzen dürfen, hängt von ihren jeweiligen Berechtigungen und den Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Anwendung ab. Darüber hinaus verbindet der Portalverbund auch notarielle Register mit anderen Einrichtungen, zB ermöglicht er berechtigten Krankenanstalten die Einsicht in das Patientenverfügungsregister (PatVR).
Eine ausführliche Erklärung zum Portalverbund und allen mit ihm verbundenen Themenbereichen ist auf der Hilfeseite des Stammportals der Österreichischen Notariatskammer zu finden.
Es wird empfohlen, mit dem jeweils individuellen IT- Dienstleistungsanbieter Rücksprache zu halten.
Bitte melden Sie sich an einem Stammportal an und senden Sie die Participant-ID Ihrer Krankenanstalt (samt Nennung des konkreten Stammportals) mit dem vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an patvr@notar.or.at.