EU vereinfacht den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedsstaaten

Mit 16. Februar 2019 gilt eine EU-Verordnung, welche die Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden und deren beglaubigter Kopien innerhalb der EU erleichtert. Wichtigstes Element dabei ist die Abschaffung der Apostille, einer Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Echtheit der Urkunden, kann geprüft werden.