Gebührenbefreiung ausgelaufen – Nachweispflichten bleiben bestehen

Mit Ablauf des 30 Juni 2026 ist die Gebührenbefreiung für die gerichtliche Eintragungsgebühr beim Erwerb einer Immobilie ausgelaufen. Auch nach Auslaufen dieser befristeten Maßnahme besteht weiterhin für jene Personen, die die Gebührenbefreiung rechtzeitig in Anspruch genommen haben, die rechtliche Verpflichtung zum Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme.