Ob Vermögen im Ausland, Angehörige in einem anderen Staat oder mehrere Staatsbürgerschaften – internationale Lebensrealitäten sind längst keine Ausnahme mehr. Kommt es zum Erbfall, stellt sich oft die Frage, welches Erbrecht überhaupt gilt.
Entscheidend ist dabei in den meisten Fällen nicht die Staatsbürgerschaft, sondern der gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes. Lag dieser in Österreich, kommt grundsätzlich österreichisches Erbrecht zur Anwendung – auch bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten. Im Einzelfall können jedoch völkerrechtliche Verträge zwischen Österreich und dem jeweiligen Staat zu berücksichtigen sein.
„Viele Menschen gehen davon aus, dass automatisch das Recht ihres Herkunftslandes gilt. Tatsächlich ist in den meisten Fällen der gewöhnliche Aufenthalt ausschlaggebend. Gerade bei internationalen Familien- und Vermögensverhältnissen lohnt es sich daher, frühzeitig Klarheit zu schaffen“, sagt Harald Stockinger, Notar in Wien.
Leben Erbinnen und Erben im Ausland oder gehören Vermögenswerte zum Nachlass, die sich außerhalb Österreichs befinden, kann das Verlassenschaftsverfahren aufwendiger werden. Internationale Nachforschungen, sprachliche Hürden oder Rechtshilfeverfahren führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen. Während innerhalb der EU einheitliche Regelungen – etwa das Europäische Nachlasszeugnis – die Anerkennung von Entscheidungen erleichtern, können bei Drittstaaten unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten.
Die Österreichische Notariatskammer empfiehlt daher, sich frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Ein Testament, das die persönliche Lebenssituation berücksichtigt, schafft Klarheit – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
„Wer internationale Bezüge hat, sollte diese auch bei seiner Nachlassplanung mitdenken. Eine rechtzeitige Beratung hilft, spätere Unsicherheiten zu vermeiden und den Angehörigen vieles zu erleichtern“, so Stockinger.
Die österreichischen Notarinnen und Notare beraten zu allen Fragen rund um Erbrecht, Testament und Vorsorge sowie bei grenzüberschreitenden Erbfällen - persönlich und online.
