Vorsorgevollmacht: Warum die Unterschrift allein oft nicht genügt

Es kann jederzeit etwas passieren: Von einem Tag auf den anderen kann ein Mensch nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten bestimmen. Für solche Situationen dient eine Vorsorgevollmacht: Sie regelt frühzeitig, wer im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit die persönlichen und finanziellen Entscheidungen übernimmt. Besonders heikel wird es, wenn Liegenschaften im Spiel sind: Geht es um eine Eintragung im Grundbuch, reicht der Inhalt der Vollmacht allein nicht aus – es gelten zusätzliche gesetzliche Formvorschriften. Notar Christoph Mondel erklärt, worauf bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht mit Immobilienbezug zu achten ist.