Wohnung zu zweit kaufen: Warum das Grundbuch keine 70:30-Aufteilung kennt

Bei gemeinsamem Wohnungseigentum werden beide Partner zu gleichen Teilen am Mindestanteil eingetragen – unabhängig davon, wer wie viel zum Kauf beigetragen hat. Eine Person bringt 70 Prozent des Eigenkapitals ein, die andere 30 Prozent: Gehört ihnen die gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung dann auch im Verhältnis 70:30? Nein. Erwerben zwei natürliche Personen gemeinsam Wohnungseigentum, bilden sie eine sogenannte Eigentümerpartnerschaft. Beide sind zwingend zu gleichen Teilen am Mindestanteil beteiligt.