Von cyberDOC zugelassene Zertifikatstypen zur Einsichtnahme
Gemäß § 110 Abs 3 NO iVm § 91c Abs 3 GOG hat der Notar den Parteien elektronischen Zugang zu den im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats nach…
Gemäß § 110 Abs 3 NO iVm § 91c Abs 3 GOG hat der Notar den Parteien elektronischen Zugang zu den im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats nach…
Gemäß § 13 Abs. 1 NO ist der Notar zum Zweck der elektronischen Unterfertigung bei den Amtsgeschäften nach § 1 NO verpflichtet,…